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        <item>
            <title>Antennenformen</title>
            <link>http://itclive.spdns.de/wiki/archiv/wlan/antennen/antennenformen?do=revisions&amp;rev=1575021546</link>
            <description>
&lt;h2 class=&quot;sectionedit1&quot; id=&quot;antennenformen&quot;&gt;Antennenformen&lt;/h2&gt;
&lt;div class=&quot;level2&quot;&gt;

&lt;p&gt;
Seit dem Beginn der Funktechnik in den 1890er-Jahren wurden zahllose Antennenformen entwickelt. Die einfachste Antenne, die häufig als Behelf UKW-Tunern als Wurfantenne beiliegt, ist der Dipol mit zwei Drähten. Die Funktion ist einleuchtend: Durch den im ungeschirmten Draht zu den Spitzen fließenden Strom entsteht ein Magnetfeld. An den Spitzen bauen sich Ladungen auf und erzeugen ein elektrisches Feld. Beides strahlt in den freien Raum. Allerdings sollte die Länge des Dipols auf die Wellenlänge abgestimmt sein. Der Dipol funktioniert nur in der Dimension der halben Wellenlänge gut, denn die Laufzeit im Draht und damit die Resonanzfrequenz muss zur Sendefrequenz passen. Eine genaue Feldberechnung würde den Rahmen dieses Artikels allerdings bei weitem sprengen.
&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
&lt;a href=&quot;http://itclive.spdns.de/wiki/_detail/antennen/antennenformen.jpg?id=archiv%3Awlan%3Aantennen%3Aantennenformen&quot; class=&quot;media wikilink2&quot; title=&quot;antennen:antennenformen.jpg&quot;&gt;&lt;img src=&quot;http://itclive.spdns.de/wiki/_media/antennen/antennenformen.jpg&quot; class=&quot;medialeft&quot; align=&quot;left&quot; loading=&quot;lazy&quot; title=&quot;antennenformen.jpg&quot; alt=&quot;antennenformen.jpg&quot; /&gt;&lt;/a&gt;
&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
Bei Antennen gilt als Faustregel, dass mechanisch größere Konstruktionen typischerweise den höheren Gewinn bringen.
Der Dipol benötigt gegebenfalls am oder im Antennenfuß ein Bauteil (Balun), das seinen Wellenwiderstand an die Leitung anpasst und gegebenenfalls für eine Symmetrierung sorgt, denn der Dipol ist ein symmetrischer, Koax aber ein unsymmetrischer Leiter. Einfacher ist in der Tat der Anschluss eines simplen Antennenstabs, dessen Gegenpol die Erde ist, die Physik hat netterweise dessen Fußimpedanz mit ungefähr 40 Ohm in die Nähe der Impedanz der üblicherweise verwendeten 50-Ohm-Kabel gelegt, wenn dieser Stab eine Länge von einem Viertel der Wellenlänge hat.
&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
Eine weitere Möglichkeit, das WLAN-Signal in die Luft zu bekommen, sind Patch-Antennen. Dabei handelt es sich um eine geeignet gespeiste rechteckige Fläche, den Patch, die sich vor einer großen Massefläche befindet. Mindestens eine Kantenlänge des Patches entspricht dabei der halben Wellenlänge, wobei sich durch die Wahl eines geeigneten Dielektrikums zwischen Patch und Massefläche die Länge verkürzen lässt. Derartige Antennen eignen sich besonders gut für den Aufbau auf Leiterkarten.
&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
Braucht man eine noch stärkere Richtwirkung, die eine Einzelantenne allein nicht schafft, kann man über Koppelglieder auch mehrere Patch-Antennen zu Gruppen zusammenschalten. Durch die Interferenz der Wellen im freien Raum bildet sich eine Hauptkeule, auf die sich die Abstrahlung konzentriert, allerdings sind Nebenkeulen unvermeidbar. Je größer die Anzahl der Einzelantennen ist, umso größer ist die Richtwirkung und damit der Antennengewinn. Bei einem Stacked Array liegen beispielsweise mehrere Stabantennen übereinander.
&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
Die Zusammenschaltung muss nicht unbedingt per Kabel erfolgen: Bei der Yagi-Uda-Antenne reichen in Richtung der Ausstrahlung angeordnete Stäbe, die im Grunde kurzgeschlossene Einzeldipole repräsentieren, welche die Welle führen. Hinter dem eigentlichen Empfangsdipol befindet sich noch ein Reflektor-Stab oder sogar ein Maschennetz. Die Yagi kommt häufig noch auf Hausdächern als Empfangsantenne für terrestrisches Fernsehen vor, sie wird aber auch gern für WLAN genutzt, weil es ein breites Angebot mit passender Wellenlänge im Amateurfunkfachhandel gibt.
&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
Die beste Antenne nützt allerdings nichts, wenn sich zwischen Sender und Empfänger große Hindernisse befinden. Noch immer gilt beim Funk mit Frequenzen über 100 &lt;abbr title=&quot;Megahertz&quot;&gt;MHz&lt;/abbr&gt;: Richtfunk ist Sichtfunk, das sogenannte Fresnel-Ellipsoid – ein gedachter Football-ähnlicher Raum zwischen Sender und Empfänger – sollte möglichst frei sein. Dabei stören kleinere Hindernisse in der Mitte der Funkstrecke, wo das Ellipsoid die größte Weite aufweist, weniger als solche unmittelbar vor der Antenne.
&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;
</description>
            <author>anonymous@undisclosed.example.com (Anonymous)</author>
        <category>archiv:wlan:antennen</category>
            <pubDate>Fri, 29 Nov 2019 10:59:06 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>GEZ-Gebühren bei Internetnutzung via WLAN ?</title>
            <link>http://itclive.spdns.de/wiki/archiv/wlan/recht/gez?do=revisions&amp;rev=1575021553</link>
            <description>
&lt;h2 class=&quot;sectionedit1&quot; id=&quot;gez-gebuehren_bei_internetnutzung_via_wlan&quot;&gt;GEZ-Gebühren bei Internetnutzung via WLAN ?&lt;/h2&gt;
&lt;div class=&quot;level2&quot;&gt;

&lt;p&gt;
Seit dem 1.Januar 2007 sind in Deutschland für Computer mit Internetzugang GEZ-Gebühren zu zahlen. Die Frage ist ob jemand der überhaupt keinen eigenen Internetzugang hat, sondern zum Beispiel den eines Nachbarn mitnutzt, dann auch GEZ-Gebühren zahlen muß. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist auch jeder PC ohne TV-Karte ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ wenn er am Internet angeschlossen ist. Das gilt auch für Handys, PDA, Notebooks und Tablet-PC die über einen Internetzugang verfügen.
&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;
&lt;!-- EDIT{&amp;quot;target&amp;quot;:&amp;quot;section&amp;quot;,&amp;quot;name&amp;quot;:&amp;quot;GEZ-Geb\u00fchren bei Internetnutzung via WLAN ?&amp;quot;,&amp;quot;hid&amp;quot;:&amp;quot;gez-gebuehren_bei_internetnutzung_via_wlan&amp;quot;,&amp;quot;codeblockOffset&amp;quot;:0,&amp;quot;secid&amp;quot;:1,&amp;quot;range&amp;quot;:&amp;quot;1-557&amp;quot;} --&gt;
&lt;h3 class=&quot;sectionedit2&quot; id=&quot;formen_der_internetnutzung&quot;&gt;Formen der Internetnutzung&lt;/h3&gt;
&lt;div class=&quot;level3&quot;&gt;

&lt;p&gt;
Wichtig ist aber ob die Abgabe gerätebezogen, also pro PC, oder pro Internetanschluss, also je Internetgateway, ist. Das macht nämlich einen erheblichen Unterschied. Nun, es gibt Teilnehmer die zwar einen PC, aber keinen Internetanschluss haben, dann gibt es Teilnehmer die haben einen oder mehrere eigene Internetanschlüsse (z.B. zu Hause und noch einen im Büro) und dann gibt es die dritte Spezies um die es hier geht die zwar einen oder mehrere PCs, Notebooks, PDA und was sonst noch alles haben und alle verfügen über einen Internetzugang der aber von einem Dritten (z.B. vom Nachbarn) per WLAN zur Verfügung gestellt wird.
&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;
&lt;!-- EDIT{&amp;quot;target&amp;quot;:&amp;quot;section&amp;quot;,&amp;quot;name&amp;quot;:&amp;quot;Formen der Internetnutzung&amp;quot;,&amp;quot;hid&amp;quot;:&amp;quot;formen_der_internetnutzung&amp;quot;,&amp;quot;codeblockOffset&amp;quot;:0,&amp;quot;secid&amp;quot;:2,&amp;quot;range&amp;quot;:&amp;quot;558-1231&amp;quot;} --&gt;
&lt;h3 class=&quot;sectionedit3&quot; id=&quot;internetnutzung_nur_per_wlan&quot;&gt;Internetnutzung nur per WLAN&lt;/h3&gt;
&lt;div class=&quot;level3&quot;&gt;

&lt;p&gt;
Dies ist beispielsweise in jedem Wireless Metropolitan Area Network (WMAN) der Fall, wo der Internetzugang aus unterschiedlichen Quellen, von verschiedenen Standorten und Anbietern stammen kann, der eigentliche Nutzer aber selbst überhaupt keinen eigenen Internetzugang hat, folglicherweise auch bei keinem der üblichen Internet Service-Provider (ISP) als Vertragspartner auftaucht. Der PC verfügt damit über keinen festen, sondern nur einen zeitweiligen, dynamisch je nach Verfügbarkeit vorhandenen, Internetzugang.
&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;
&lt;!-- EDIT{&amp;quot;target&amp;quot;:&amp;quot;section&amp;quot;,&amp;quot;name&amp;quot;:&amp;quot;Internetnutzung nur per WLAN&amp;quot;,&amp;quot;hid&amp;quot;:&amp;quot;internetnutzung_nur_per_wlan&amp;quot;,&amp;quot;codeblockOffset&amp;quot;:0,&amp;quot;secid&amp;quot;:3,&amp;quot;range&amp;quot;:&amp;quot;1232-1794&amp;quot;} --&gt;
&lt;h3 class=&quot;sectionedit4&quot; id=&quot;gez-regelungen&quot;&gt;GEZ-Regelungen&lt;/h3&gt;
&lt;div class=&quot;level3&quot;&gt;

&lt;p&gt;
Die GEZ schreibt folgendes:
&lt;/p&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
Was müssen eine Firma, ein Selbständiger oder eine Behörde beachten ?&lt;br/&gt;
Im nicht ausschließlich privaten Bereich müssen für alle herkömmlichen Rundfunkgeräte (Hörfunk- und Fernsehgeräte) »&amp;gt;jeweils gesondert Rundfunkgebühren gezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz besteht für neuartige »&amp;gt;Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich eine Zweitgerätefreiheit.&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
Werden keine herkömmlichen Rundfunkgeräte, sondern ausschließlich neuartige Geräte auf ein und demselben Grundstück »&amp;gt;zum Empfang bereitgehalten, so besteht hierfür unabhängig von der Anzahl lediglich für ein neuartiges Rundfunkgerät »&amp;gt;Anmelde- und Gebührenpﬂicht.&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
Unternehmen mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für »&amp;gt;jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;div class=&quot;no&quot;&gt;
Handys (Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung), die von Unternehmen den Mitarbeitern dauerhaft (mehr als »&amp;gt;drei Monate) zur Verfügung gestellt werden, sind der Privatsphäre der Mitarbeiter zuzuordnen und daher für das »&amp;gt;Unternehmen nicht gebührenpﬂichtig. Aber auch die Mitarbeiter müssen das Handy nur dann anmelden, wenn bisher keine »&amp;gt;herkömmlichen Rundfunkgeräteim privaten Bereich angemeldet sind.&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/blockquote&gt;

&lt;p&gt;
Demnach wäre es also für die GEZ egal wenn Sie sagen Sie haben keinen TV und kein Radio, aber einen PC ohne eigenen Internetzugang, aber zweitweilig einen Internetzugang per WLAN von jemand anderem, denn Sie verfügen mit einem PC bereits über ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, auch wenn Ihr Notebook uralt ist und mangels Leistung zwar kein Videostreaming möglich ist, aber Audiostreaming. Aber selbst die Eingrenzung nur auf Audio dürfe hierbei völlig egal sein, egal welche technischen Eigenschaften das Gerät überhaupt mitbringt. Solange die GEZ meint ein Gerät sei „empfangstauglich“ ist es gebührenpflichtig.
&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;
&lt;!-- EDIT{&amp;quot;target&amp;quot;:&amp;quot;section&amp;quot;,&amp;quot;name&amp;quot;:&amp;quot;GEZ-Regelungen&amp;quot;,&amp;quot;hid&amp;quot;:&amp;quot;gez-regelungen&amp;quot;,&amp;quot;codeblockOffset&amp;quot;:0,&amp;quot;secid&amp;quot;:4,&amp;quot;range&amp;quot;:&amp;quot;1795-3832&amp;quot;} --&gt;
&lt;h3 class=&quot;sectionedit5&quot; id=&quot;welches_geraet_ist_empfangstauglich&quot;&gt;Welches Gerät ist empfangstauglich ?&lt;/h3&gt;
&lt;div class=&quot;level3&quot;&gt;

&lt;p&gt;
Das ist düsterste deutsche Gesetzgebung die viele Bürger sehr verärgert, denn die Formulierungen der GEZ sind dermassen weitläufig, daß quasi jedes Gerät empfangstauglich und damit gebührenpflichtig sein könnte. Viele Bürger und Firmen fühlen sich von der GEZ abgezockt für etwas zahlen zu müssen was nachweislich nur sehr wenige in Anspruch nehmen. Es werden Gebühren erhoben für Angebote die niemand verlangt hat, sondern uns regelrecht aufgedrängt wurden und mit der gesetzlichen Grundversorgung an Nachrichten nichts zu tun haben.
&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;
&lt;!-- EDIT{&amp;quot;target&amp;quot;:&amp;quot;section&amp;quot;,&amp;quot;name&amp;quot;:&amp;quot;Welches Ger\u00e4t ist empfangstauglich ?&amp;quot;,&amp;quot;hid&amp;quot;:&amp;quot;welches_geraet_ist_empfangstauglich&amp;quot;,&amp;quot;codeblockOffset&amp;quot;:0,&amp;quot;secid&amp;quot;:5,&amp;quot;range&amp;quot;:&amp;quot;3833-4432&amp;quot;} --&gt;
&lt;h3 class=&quot;sectionedit6&quot; id=&quot;das_internet_nichts_ist_unmoeglich&quot;&gt;Das Internet, nichts ist unmöglich&lt;/h3&gt;
&lt;div class=&quot;level3&quot;&gt;

&lt;p&gt;
Zudem geht der deutsche Gesetzgeber einfach davon aus daß das öffentliche Internet, über das die Angebote laufen sollen, ständig bestehen bleibt. Dies kann aber niemand garantieren ! Das Internet, so wie wir es kennen und nutzen, existiert nur deshalb weil es hauptsächlich Universitäten und Firmen gibt die Netzwerk-Austauschpunkte (Internet-Exchange) untereinander unterhalten. Ohne diese „Hauptschlagadern“ (Backbones) würde gar nichts mehr gehen und die Internetangebote der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wären obsolet, da nicht mehr empfangbar. Es ist zwar abwegig, aber eben nicht völlig ausgeschlossen und damit durchaus denkbar, daß das bisherige Internet entweder wegen Überlastung zusammenbricht, wegen ständiger technischer Probleme aufgegeben werden muß und daher ein anderes öffentliches, weltweites Netzwerk entsteht auf das die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten keinen Zugriff haben. In diesem Szenario mutet es schon ziemlich befremdlich an wenn öffentliche Netzwerke für ein Angebot genutzt werden für die aber der Anbieter gar nicht garantieren kann, weil er eben keinen Einfluss darauf hat.
&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;
&lt;!-- EDIT{&amp;quot;target&amp;quot;:&amp;quot;section&amp;quot;,&amp;quot;name&amp;quot;:&amp;quot;Das Internet, nichts ist unm\u00f6glich&amp;quot;,&amp;quot;hid&amp;quot;:&amp;quot;das_internet_nichts_ist_unmoeglich&amp;quot;,&amp;quot;codeblockOffset&amp;quot;:0,&amp;quot;secid&amp;quot;:6,&amp;quot;range&amp;quot;:&amp;quot;4433-5627&amp;quot;} --&gt;
&lt;h3 class=&quot;sectionedit7&quot; id=&quot;deutschland_im_gesetze-wahn&quot;&gt;Deutschland im Gesetze-Wahn&lt;/h3&gt;
&lt;div class=&quot;level3&quot;&gt;

&lt;p&gt;
Der technische Fortschritt geht wesentlich schneller vonstatten als es die Gesetzgeber anpassen könnten, dementsprechend schwammig sind daher die Regelungen formuliert, zum Nachteil der Bürger und Firmen die die Gebühren zahlen müssen. Wir alle wissen nicht was uns die Zukunft noch alles bringen wird - quasi alles ist möglich. Vom kompletten Zusammenbruch des Internets und damit der Überflüssigkeit der GEZ-Gebühren auf Internetzugänge, bis zur Möglichkeit daß es zukünftig auch andere weltumspannende, öffentliche Netzwerke geben wird auf die die öffentlich rechtlichen Rundfunkveranstalter keinen Zugriff haben und dann dort die Nutzer dieser Netzwerke nicht zu einer Zwangsabgabe erpressen können für Internetangebote die niemand gefordert hat und die niemanden interessieren.
&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
Ein WLAN-Nutzer fasste kürzlich das Ganze sehr süffisant zusammen:
&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
„Ich soll also GEZ-Gebühren bezahlen für meinen PC, obwohl der gar nicht am Internet angeschlossen ist ? Okay, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich hab zwar keine Kinder, aber das Gerät dazu ist vorhanden …“
&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;
&lt;!-- EDIT{&amp;quot;target&amp;quot;:&amp;quot;section&amp;quot;,&amp;quot;name&amp;quot;:&amp;quot;Deutschland im Gesetze-Wahn&amp;quot;,&amp;quot;hid&amp;quot;:&amp;quot;deutschland_im_gesetze-wahn&amp;quot;,&amp;quot;codeblockOffset&amp;quot;:0,&amp;quot;secid&amp;quot;:7,&amp;quot;range&amp;quot;:&amp;quot;5628-&amp;quot;} --&gt;</description>
            <author>anonymous@undisclosed.example.com (Anonymous)</author>
        <category>archiv:wlan:recht</category>
            <pubDate>Fri, 29 Nov 2019 10:59:13 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>ZoneCD</title>
            <link>http://itclive.spdns.de/wiki/archiv/wlan/software/zonecd?do=revisions&amp;rev=1575021557</link>
            <description>
&lt;h2 class=&quot;sectionedit1&quot; id=&quot;zonecd&quot;&gt;ZoneCD&lt;/h2&gt;
&lt;div class=&quot;level2&quot;&gt;

&lt;p&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.publicip.net&quot; class=&quot;urlextern&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;http://www.publicip.net&quot; rel=&quot;ugc nofollow noopener&quot;&gt;ZoneCD&lt;/a&gt; ist eine komplette Hotspot-Lösung auf einer einzigen CD, basiernd auf einem Linux-System, kann kostenlos gedownloadet werden und als ISO-Datei auf einen CD-Rohling gebrannt werden.
&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
Bitte beachten Sie: ZoneCD ist eine vollständig von CD-ROM bootbare LiveCD. Es kann nichts gespeichert werden. Das RAM des Computers wird zum zwischenspeichern der Konfiguration und der Services genutzt und wird gelöscht wenn Sie den Computer ausschalten !
&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;
ZoneCD nutzt ein NoCat Gateway im Passive Mode. Die hierzu nötig Konfigurationsdatei nocat.conf können Sie sich online beim Hersteller downloaden. Die letzte Zeile der Konfigurationsdatei wird beim System Boot neu geschrieben, kurz nachdem Sie die ZoneID eingegeben haben. Die ZoneID wird benötigt um das Gateway gegen den Authserver zu identifizieren.
&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;
</description>
            <author>anonymous@undisclosed.example.com (Anonymous)</author>
        <category>archiv:wlan:software</category>
            <pubDate>Fri, 29 Nov 2019 10:59:17 +0000</pubDate>
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